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Friedhofsentwicklung und Trauerhallen

Maximilian F. Singer • Nov. 29, 2023
  • Mitführung von Hunden auf Friedhöfen nun auch in Frechen erlaubt!

    Die Fraktion Perspektive für Frechen ist hocherfreut, dass in der gestrigen Sitzung des HPFA ein mehrheitlicher Beschluss (nur die CDU-Fraktion hat dagegen votiert) gefasst worden ist, die Mitführung von Hunden mit Anleinpflicht auf den Friedhöfen im Stadtge-biet im Rahmen einer einjährigen Pilotierungsphase zu erproben.


    Das ist mit Blick auf die Friedhofsbesucher*innen eine gute und längst überfällige Entscheidung. So kann nach Ablauf der einjährigen Probephase evaluiert werden, welche Erfahrungen diesbezüglich gesammelt worden sind und ob es funktioniert. Was die Sauberkeit, respektive die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner anbetrifft, sind Frauchen und Herrchen gefragt. Von ihrer Selbstdisziplinierung hängt die perspektivisch dauerhaft angestrebte Einführung dieser Regelung ganz entscheidend ab.


    Bekanntlich tut man sich in Frechen mit Neuerungen erfahrungsgemäß etwas schwer. Was in anderen Kommunen funktioniert, sollte aber auch in Frechen möglich sein. Bei der Antragstellung und Unterstützung dieser Maßnahme haben wir uns vor allem von folgenden Argumenten leiten lassen:


    - Sozialer Aspekt: Wichtig für ältere und alleinstehende Menschen

    - Friedhofsbesuch mit Hundeausführung kombinieren

    - Bestattungs-/Friedhofskultur sind im Wandel begriffen

    - Friedhöfe werden zunehmend zu Parks und zum Spaziergehen genutzt


    Insofern sollten wir auch in Frechen mit der Zeit gehen und sukzessive von einer Verbotshaltung Abstand nehmen. Die dauerhafte Einführung und der Erfolg der Erprobung hängen vornehmlich von dem Verantwortungsbewusstsein der Friedhofsbesucher*innen im richtigen Umgang mit den mitgeführten Vierbeinern ab. 

    Die Politik hat die Tür geöffnet. Nun sind die Friedhofsbesucher*innen in der Pflicht.     


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    29.11.2023

  • Friedhofsbesuch mit Hund künftig auch in Frechen!

    Aus Reihen der Bevölkerung ist das Anliegen an die „Perspektive“ herangetragen worden, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich und nicht nur, wie aktuell geregelt, in ganz wenigen Ausnahmefällen zu ermöglichen.

    Insbesondere ältere Menschen nutzen den Friedhofsbesuch im Rahmen eines Spaziergangs. Deshalb sollte das Mitführen von Hunden auf den Frechener Friedhöfen selbstverständlich unter expliziter Einhaltung der Leinenpflicht und der sonstigen Vorgaben zugelassen und in der Friedhofssatzung verankert werden. Bislang sieht die Satzung nur eine Ausnahme für Blindenhunde und Begleithunde gehandicapter Menschen vor. Nach unserer Auffassung stehen dem Anliegen die Regelungen des Landeshundegesetzes NRW nicht entgegen. In zahlreichen anderen Kommunen existieren bereits entsprechende Möglichkeiten. Daher sollten wir auch in Frechen diesen Schritt hin zur Normalität vollziehen. 

    Wir haben die Verwaltung um Prüfung und Einleitung der diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen gebeten.


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    10.07.2023

  • Antrag zur Friedhofssatzung / Mitführung von Hunden

    Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,


    aus Reihen der Bevölkerung ist das Anliegen an unsere Fraktion herangetragen worden, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zu ermöglichen. 

    Daher bitten wir um verwaltungsseitige Prüfung und Thematisierung im zuständigen Ausschuss HPFA am 19.09.2023.

    Insbesondere ältere Menschen nutzen den Friedhofsbesuch im Rahmen eines Spazierganges. Deshalb sollte das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen unter expliziter Beachtung der Leinenpflicht und der sonstigen Vorgaben zugelassen und in der Friedhofssatzung verankert werden. Bislang sieht die Satzung in § 6 Ziff. 3 Buchst. I nur eine Ausnahme bei Blindenhunden und SB-Begleithunden vor. Nach unserer Auffassung stehen die Regelungen des LHundG NRW (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2) dem Anliegen nicht entgegen. In anderen Kommunen existieren bereits entsprechende Möglichkeiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Gez.: Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    28.06.2023

  • Im wahrsten Sinne traurig: Der Zustand der Trauerhallen

    Aktuell gibt es aus Reihen der Bevölkerung wieder massive Beschwerden über den Zustand der Trauerhallen im Stadtgebiet, insbesondere über die auf dem Friedhof St. Audomar. Viele Bürgerinnen und Bürger kritisieren, dass die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.  


    Wir von der „Perspektive“ hatten bereits Ende 2013 bemängelt, dass bei Trauerfeiern nicht geheizt wird. Die Inanspruchnahme der Trauerhallen ist kostenpflichtig. Dann können die Bürgerinnen und Bürger erst recht erwarten, dass die Rahmenbedingungen stimmen und die Trauerhallen sich in einem angemessenen Zustand befinden. Es hat sich offensichtlich nichts geändert und der Sanierungsbedarf ist sogar gestiegen.


    In der Sitzung am 12.12.2017 hat sich der Rat mehrheitlich darauf verständigt, den Arbeitskreis Friedhofsentwicklung anlässlich der Diskussion um die Gebührensbedarfsberechnung für das Bestattungswesen wieder zu aktivieren. Wir haben dies zum Anlass genommen, die Verwaltung zu bitten, dass der Arbeitskreis sich auch mit der Thematik der Trauerhallen befasst. Wir benötigen diesbezüglich dringend Ergebnisse und Lösungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger zufrieden sind.


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    04.02.2018

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