Blog-Layout

Entwicklung Grube Carl

Maximilian F. Singer • Sept. 27, 2023
  • Nahversorger auf Grube Carl: Die Vernunft hat gesiegt!

    In der gestrigen PLA-Sitzung haben sich alle Fraktionen einvernehmlich auf die Planzelle 4 als einzig in Betracht kommenden Standort für einen Nahversorger auf Grube Carl verständigt. Das hätte man schon früher so haben können. So sind nahezu zwei Jahre nutzlos verstrichen. Dies haben wir prognostiziert und davor wiederholt gewarnt. Zudem sind durch diese Verzögerung überflüssige Kosten für die SEG und das externe Gutachten entstanden. Da kann man nur resümieren: Vielen Dank an Schwarz-Grün!

    Im Ergebnis haben auch diese Fraktionen angesichts der eindeutigen Empfehlung des externen Gutachters noch die Kurve gekriegt. Jetzt wird die weitere Entwicklung des Stadtteils Grube Carl hoffentlich Fahrt aufnehmen. 


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    27.09.2023

  • Ursprünglicher Standort für Nahversorger auf Grube Carl ist alternativlos!

    Das aktuell vorliegende Gutachten zum Standort eines Nahversorgers auf Grube Carl hat, wie zu erwarten war und wir auch so prognostiziert haben, ein eindeutiges Ergebnis erbracht. Der bisher vorgesehene Standort in der Planzelle 4 auf der Brachfläche im Bereich des Industriedenkmals Grube Carl ist der am besten geeignete Platz. Gutachter und Verwaltung empfehlen daher völlig nachvollziehbar, Alternativstandorte im Bereich anderer Planzellen nicht in Erwägung zu ziehen.


    Zur Historie:

    Seit 2007 ist hinlänglich bekannt, dass für einen Nahversorger der Standort in der Planzelle 4 geplant war. Darauf waren dann auch die folgenden Planungen zur Entwicklung des Stadtteils Grube Carl ausgerichtet. Wie aus heiterem Himmel tauchte dann unter dem 25.01.2022 der Antrag der seinerzeitigen Koalition aus CDU und Grünen des Inhalts auf, dass ein Alternativstandort zu prüfen sei, weil auf der ursprünglich vorgesehenen Fläche ein Stadtmittelpunkt als Treff für die Bürgerschaft eher den Anwohnerinteressen entsprechen würde. In der PLA-Sitzung am 29.03.2022 hat die schwarz-grüne Koalition sodann mehrheitlich gegen die Stimmen der anderen Fraktionen diesen Antrag durchgeboxt. Konkret ist die Verwaltung mit diesem Beschluss beauftragt worden, einen alternativen Standort für einen Nahversorger zu suchen. Die Gutachterkosten sowie das fast zweijährige, überflüssige Szenario hätte man sich ersparen können. Diese unendliche Geschichte muss schleunigst ein Ende haben.  


    Ein potentieller Alternativstandort im Bereich der Planzellen 8.1, 5/6 oder auch 12 hätte ausweislich des aktuellen externen Gutachtens jeweils gravierende Nachteile zur Folge. So müsste die Konzeptplanung komplett überarbeitet werden, weitere Gutachten wären erforderlich, zusätzliche Kosten würden entstehen, das Verkehrskonzept müsste geändert bzw. angepasst werden, die Erreichbarkeit des Nahversorgers für die Anwohner auf Grube Carl würde sich immens verschlechtern (weitere Wege) und es würden Anwohner verkehrsmäßig noch stärker belastet werden. Zudem würden sich die weitere Entwicklung des Stadtteils Grube Carl sowie die Ansiedlung eines Nahversorgers erneut enorm verzögern. 


    Mit Blick auf die nächsten Jahre sind wir in Frechen finanziell gesehen nicht gerade auf Rosen gebettet. Allein die unumgänglichen Investitionen im Schulbereich (Neubauten, Sanierungen, Ertüchtigungen etc.) werden immense finanzielle Herausforderungen darstellen. Die Verwaltung weist in diesem Kontext explizit darauf hin, dass die seinerzeitige Überplanung auf Grube Carl in den Jahren 2016 - 2019 ca. eine halbe Mio. € gekostet hat. Zudem steht ein möglicher Mindererlös für die SEG in der Größenordnung von rund 3 Mio. € im Raum. Angesichts dieser Sachlage kann man dem Bürger als Steuerzahler kaum plausibel vermitteln, weshalb ein Standortwechsel für den Nahversorger auf Grube Carl in Angriff genommen werden soll. Es sei auch darauf verwiesen, dass sich die Anwohner auf Grube Carl seit Jahren über die unbefriedigende Infrastruktur beklagen. Eine weitere Verzögerung würde sicherlich nicht zur Entschärfung dieser Situation beitragen. Wir sind daher der grundsätzlichen Auffassung, dass die Interessen Einzelner hinter den Belangen des Allgemeinwohls zurückstehen müssen.


    Konsequenterweise haben wir von unserer Fraktion aus für die PLA-Sitzung am 26.09.2023 beantragt, den ursprünglichen Standort beizubehalten und zu prüfen, ob das Gebäude architektonisch anspruchsvoll und ökologisch gestaltet werden kann. Letztendlich bleibt zu hoffen, dass bei der Beschlussfassung die Vernunft obsiegen wird und keine weiteren Steuergelder verschwendet werden.


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    24.09.2023

  • Perspektive für Supermarkt auf Grube Carl!

    Die Anwohner*innen im Stadtteil Grube Carl fragen sich schon lange, ja an sich viel zu lange, wann endlich ein Nahversorger kommen wird, um wohnortnahes Einkaufen zu ermöglichen. Nun ist hinlänglich bekannt, dass dafür ein Einzugsgebiet mit ca. 5.000 Menschen erforderlich ist, um einen Supermarkt rentabel betreiben zu können. Insofern ist es bisher leider nicht gelungen, den Wünschen und dem Bedarf der Bürger*innen zu entsprechen. Perspektivisch betrachtet wird niemand bezweifeln, dass der Stadtteil enorm wachsen und ein geeignetes Grundstück für einen Nahversorger benötigt wird.  


    Der plötzliche Sinneswandel in Reihen der CDU und der Grünen, die dafür vorgesehene, derzeit brachliegende Fläche neben der vormaligen Brikettfabrik anderweitig, respektive als Bürgerpark, zu nutzen, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Dafür fehlt uns jegliches Verständnis. Wir werden diesen Schildbürgerstreich nicht unterstützen. Planungskontinuität und -sicherheit sehen nach unserer Auffassung anders aus. Damit wird der Ansiedlung eines Supermarktes sowie auch dem Bedarf der Anwohner*innen ein Bärendienst erwiesen. Mögliche Investoren werden mit einer derartigen Änderung lange bestehender Planungen abgeschreckt und verunsichert.


    In Gesprächen mit den auf Grube Carl wohnenden Bürger*innen wird immer wieder sehr deutlich argumentiert, dass sie eine Einkaufsmöglichkeit in der Nähe vermissen und dadurch auch ein Stück Qualität des Wohngebietes verloren geht. Daher halten wir es für unerlässlich, vor einer diesbezüglichen Planungsänderung die Meinung der betroffenen Bürger*innen einzuholen. Der Planungsbeirat, der sich schon viel zu lange auf dem Abstellgleis befindet, muss im Eventualfall schleunigst reaktiviert werden.

    Die ursprünglichen Planungen müssen bestehen bleiben. Eine anderweitige Nutzung der Fläche ist nicht sinnvoll. Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, die Grünfläche in der Interimszeit anderweitig in Absprache mit den Anwohnern zu gestalten und zu nutzen.     


    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    16.02.2022

  • Sanierung der Danziger Straße auf Grube Carl

    Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, 


    in der mittelfristigen Finanzplanung ist für die Sanierung der Danziger Straße auf Grube Carl für das Jahr 2023 ein Betrag von 600.000,- € eingestellt. Die gesamte Maßnahme wird auf 711.532,50 € geschätzt, die Grundlagenermittlung soll in 2020 erfolgen.


    Unserer Fraktion stellen sich diesbezüglich folgende Fragen um deren Beantwortung wir Sie bitten:


    Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigen Sie, die betroffenen Anwohner*innen über die geplante Sanierungsmaßnahme zu informieren?

    In welcher Höhe sind die geplanten Sanierungskosten umlagefähig?

    Zählt die Straßenbeleuchtung zu den erwähnten Nebenanlagen?

    Wie alt ist die Kanalisation? Wird diese ebenfalls erneuert?


    Mit freundlichen Grüßen

    Maximilian Singer

    Stellv. Fraktionsvorsitzender

    08.10.2020

  • Errichtung eines Seniorenpflegeheimes Antrag vom 03.11.2016 Schreiben des GF der SEG vom 08.01.2017 - SEG / Ke -

    Sehr geehrter Herr Huck, 


    unter Bezugnahme auf den obigen Schriftverkehr beantragen wir, dass die mögliche Errichtung eines Seniorenpflegewohnheimes im Zuge der Bebauung auf Grube Carl vorsorglich in die Beschlussüberwachung aufgenommen und bei den eventuellen weiteren Planungen nach Bebauung der Planzellen 5 und 6 rechtzeitig geprüft werden wird. 


    Begründung:  

    Bekanntlich ist es unstrittig, dass es in Deutschland immer mehr Pflegebedürftige gibt. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 knapp 2,9 Mio. pflegebedürftige Menschen verzeichnet. Im Vergleich zum Stand Ende Dezember 2013 bedeutet dies einen Anstieg um 8,9 %. Gegenwärtig werden annähernd drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, 1,38 Mio. allein durch Angehörige. Es stellt sich in diesem Kontext die berechtigte Frage, wie lange Angehörige das noch leisten können.


    So fordert das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW z. B., dass Pflegeeinrichtungen eine Kapazität von nicht mehr als 80 Plätzen aufweisen dürfen. Zudem muss den Bewohnern auf Wunsch ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt werden. Bereits existierende Häuser müssen eine Einzelzimmerquote von 80 %, Neubauten eine von 100 %, erreichen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die bestehenden Einrichtungen diese Quote bis zum 31.12.2018 erfüllt haben müssen. 


    So verfügt z. B. die Caritas im REK über 936 Betten, die sich aufgrund der Auswirkungen des Teilhabegesetzes um ca. 120 reduzieren werden. Laut Aussage des Pressesprechers der REK-Caritas werde das Angebot erst 2020 wieder auf dem heutigen Niveau sein. Inwieweit sich das Teilhabegesetz auf die in Frechen verfügbaren 427 Plätze auswirken wird, ist nicht bekannt und müsste aktuell konkret ermittelt werden. Angesichts dieser Sachlage von einer guten Versorgungsstruktur in Frechen zu sprechen, mutet da schon sehr gewagt und nicht unbedingt bedarfsangemessen an.


    Die Aussage, bei den Planungen auch altengerechten Wohnraum zu berücksichtigen, ist nicht nur zu begrüßen, sondern unzweifelhaft zwingend erforderlich; denn generell muss das Ziel sein, die Selbstständigkeit älterer Menschen möglichst lange zu erhalten. Damit wird aber das Problem der benötigten Unterkünfte für Pflegebedürftige angesichts des rasanten Anstieges nicht gelöst, sodass wir weiterhin einen gravierenden Bedarf bereits jetzt sehen.


    Hinsichtlich der Diversität der Angebots-, Siedlungs- und Wohnstruktur steht die Forderung nach einem Seniorenpflegeheim dem nicht entgegen; denn gerade die Einbindung in solche Strukturen ist elementar wichtig, damit keine Ausgrenzung der Pflegebedürftigen erfolgt. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der städtischen Infrastruktur nehmen wir Bezug auf die Ausführungen in unserem obigen Antrag.


    Wenn nicht bereits bei der Bebauung der Planzellen 5 und 6 berücksichtigt, sollte unser Antrag bei den weiteren Planungen und Überlegungen mit einbezogen werden. Wir halten es daher für sinnvoll, ihn in die Beschlussüberwachung des PLA auf zu nehmen. 


    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Zander

    Fraktionsvorsitzender

    02.03.2017

Teilen über

von Maximilian F. Singer 27 Apr., 2024
von Maximilian F. Singer 17 Apr., 2024
von Maximilian F. Singer 25 März, 2024
von Maximilian F. Singer 19 März, 2024
von Maximilian F. Singer 06 März, 2024
von Maximilian F. Singer 10 Jan., 2024
von Maximilian F. Singer 29 Nov., 2023
von Maximilian F. Singer 31 Okt., 2023
von Maximilian F. Singer 03 Sept., 2023
von Maximilian F. Singer 18 Aug., 2023
Weitere Beiträge
Share by: