Straßenbaubeiträge
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Endlich Wegfall der Straßenbaubeiträge!
Eine gute Nachricht für alle Bürger*innen, denen künftig und teilweise auch bisher hohe Kosten entstehen würden bzw. entstanden sind. Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Straßenbaubeiträge endlich auch in NRW künftig abgeschafft werden sollen und der Landtag in der nächsten Woche einen entsprechenden Beschluss fassen soll.
Die komplette Übernahme soll rückwirkend ab 2020 auch für Anlieger*innen gelten, denen eine hälftige Förderung bewilligt worden ist. Erst nach den Landtagswahlen sollen sodann das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert werden und die Straßenbaubeiträge dauerhaft entfallen.
Zur Historie:
Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme konnte bislang hälftig gefördert werden, soweit die Straßenbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenbaumaßnahme z. B. vom Rat ab dem 01. Januar 2018 beschlossen wurde. Nach dem 01. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen konnten nur gefördert werden, soweit sie auf Basis eines vom Rat beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes gemäß KAG erfolgen.
Auch wenn die Entscheidung in Düsseldorf mutmaßlich auch mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen aus strategischer Sicht gefallen ist, bedeutet sie eine enorme Kosteneinsparung für betroffene Grundstückeigentümer*innen. Zudem werden das hohe Konfliktpotential bei der Festsetzung dieser Beiträge sowie der Berechnungsaufwand für die Stadtverwaltungen künftig entfallen. Wie bei Stichtagsregelungen üblich, wird es aber auch viele Unzufriedene bzw. Leidtragende geben. Für die Anlieger*innen der Rosmarstraße kommt diese Entscheidung mutmaßlich leider zu spät.
Letztendlich stellt sich auch die Frage, weshalb die Landesregierung nicht vollendete Tatsachen mit einer finalen Lösung schafft und den Umweg geht über eine Interimsförderung und einen späteren vollständigen Wegfall der Straßenbaubeiträge erst nach den Landtagswahlen. Das kann man sicherlich besser jetzt in einem Schritt regeln. Unter dem Strich begrüßen wir die Regelung, die allerdings schon wesentlich eher hätte kommen müssen.
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
17.03.2022
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HPFA-Sitzung am 01.12.2020; Hier: Straßenbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
inzwischen hat die Landesregierung die Vordrucke zur Förderung bzw. Beantragung von Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Wir bitten daher um Mitteilung, ob für 2020 bereits Fördermittel beantragt worden sind oder eine Beantragung noch beabsichtigt ist. Zudem sind wir für eine Mitteilung dankbar, für welche Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet eine Förderung innerhalb welcher Frist insgesamt in Betracht kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
09.11.2020
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Anliegerfrust Straßenbaubeiträge!
Die Diskussion um die Finanzierung der Straßenbaubeiträge ist weiterhin in vollem Gange. Noch ist kein Ende, geschweige denn, eine angemessene, nachvollziehbare und vor allem bürgerentlastende finale Lösung in Sicht.
Die Landesregierung hatte im Dezember 2019 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Danach finanziert das Land auf Antrag der jeweiligen Kommune bis zu 50 % des von den Beitragspflichtigen insgesamt zu zahlenden Aufwandes. Die entsprechenden Förderrichtlinien „Straßenbaubeiträge“ sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenbaumaßnahme z. B. vom Rat ab dem 01. Januar 2018 beschlossen wurde. Nach dem 01. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit sie auf Basis eines vom Rat beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes gemäß KAG erfolgen.
Somit sehen wir auch in Frechen akuten Handlungsbedarf für eine Interimssatzung bis zur hoffentlich noch kommenden Abschaffung. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Auftaktveranstaltung des eingerichteten Arbeitskreises Straßenbaubeiträge endlich in Kürze stattfinden wird. Wir erhoffen uns davon eine zufriedenstellende und ausgewogene Regelung für die Bürger*innen in Frechen, die mit einer finanziellen Entlastung verbunden ist. Langfristig streben wir auch weiterhin eine völlige Abschaffung der häufig als sehr ungerecht und belastend empfundenen Straßenbaubeiträge an, die allerdings in Düsseldorf von der Landesregierung beschlossen werden müsste. Erst unlängst ist die SPD mit einem Antrag auf Abschaffung gescheitert.
Häufig stoßen die Anlieger an ihre finanziellen Grenzen. Es kann und darf einfach nicht sein, dass z. B. Rentner*innen ihr als Altersvorsorge vorgesehenes Haus veräußern müssen, weil die Rente zwar zum Lebensunterhalt ausreicht, die Straßenbaubeiträge aber nicht zu schultern sind, weil keine Ersparnisse existieren und Kredite von den Banken in dem Alter nicht mehr gewährt werden.
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
02.09.2020
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Straßenbaubeiträge weiterhin in der Kritik!
Die Diskussionen um Sinn oder Unsinn der Straßenbaubeiträge werden nicht weniger, sondern nehmen nach unserer Wahrnehmung, insbesondere auch bezüglich des Ausmaßes der Kritik, eher noch zu. Bereits Ende 2018 haben wir von der „Perspektive“ angekündigt, dass die Straßenbaubeitragssatzung für Frechen vom 26.10.2009 in der Fassung vom 25.06.2015 vor dem Hintergrund der in NRW beabsichtigten Neuregelung auf den Prüfstand muss.
Bekanntlich hat die Landesregierung in NRW eine Reform, jedoch keine Abschaffung der Straßenbaubeiträge, angekündigt. Die Verabschiedung der Neuregelung soll vor der Sommerpause erfolgen.
Unabhängig vom Inhalt der Gesetzesnovellierung sind wir von der Perspektive der Auffassung, dass wir uns in Frechen mit der Thematik nach Inkrafttreten der Landesregelung dringend befassen müssen. Im Rahmen der letzten Festsetzungen und Erhebungen der Straßenbaubeiträge sind die Bürgerproteste sowie der geäußerte Unmut immer lauter geworden. Viele Betroffene können Entscheidungen nicht nachvollziehen oder stoßen gar wegen der Beitragshöhe an ihre finanziellen Grenzen. Bestes Beispiel ist da aktuell die Lindenstraße.
Wir sind der Auffassung, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern signalisieren müssen, dass wir ihre diesbezüglichen Sorgen und Befürchtungen ernst nehmen. Daher haben wir bereits jetzt einen dahingehenden Antrag an die Bürgermeisterin gerichtet, dass wir uns in Frechen unmittelbar nach Inkrafttreten der Neuregelung für NRW in den zuständigen Gremien von BVU und Rat mit der Thematik auseinandersetzen müssen.
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
17.02.2019
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Straßenbaubeiträge: Keine vollendeten Tatsachen schaffen!
Bekanntlich hat die Landesregierung NRW eine Novellierung der Straßenbaubeiträge in Aussicht gestellt. Die zuständige Ministerin, Frau Scharrenbach, ist offensichtlich nicht geneigt, die Straßenbaubeiträge in den Kommunen und Städten gänzlich abzuschaffen, sondern spricht von einer Abmilderung der Beträge. Wir von der Perspektive sind sehr gespannt auf den Inhalt der neuen Gesetzesregelung.
Bezüglich der Heranziehung der AnwohnerInnen zu den Sanierungs-/Fertigstellungskosten kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten, Unmut, Intransparenz und punktuell hohen finanziellen Belastungen, die sogar im Einzelfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Aktuell laufen diverse Unterschriftsaktionen und Petitionen. Der Druck auf die Landesregierung nimmt stetig zu.
Wir von der „Perspektive“ sind der Auffassung, dass mit Blick auf die Heranziehung der BürgerInnen zu Straßenbaubeiträgen vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der gegenwärtigen Regelung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollten. Die aktuell in Frechen bestehende Straßenbaubeitragssatzung bewegt sich im Vergleich zu vielen anderen Kommunen bezüglich der Bürgerbeteiligung im oberen Bereich. Daher haben wir für die kommende Sitzung des HPFA beantragt, dem Beispiel vieler Kommunen in NRW folgend, neue Sanierungsmaßnahmen möglichst zurückzustellen, damit den Betroffenen abrechnungstechnisch keine Nachteile erwachsen. Wir erwarten auch, dass in den künftigen Bürgerinformationsveranstaltungen von der Verwaltung möglichst konkrete Summen genannt werden. Unsere Fraktion fordert diese Transparenz bereits für die jeweiligen Beschlüsse im BVU ein. Anderenfalls können wir entsprechenden Vorlagen nicht zustimmen.
In Abhängigkeit von der Gestaltung der künftigen Gesetzesregelung werden wir die Satzung in Frechen auf den Prüfstand stellen und eine bürgerfreundlichere Lösung anstreben.
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
18.11.2018
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Straßenbaubeiträge bedürfen einer Neuregelung!
Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen wird nicht nur in Frechen heiß diskutiert. Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Die Bundesländer verfahren höchst unterschiedlich. In vier Bundesländern sind Straßenbaubeiträge gänzlich abgeschafft. In NRW kommt auch langsam Bewegung in die Sache. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen bekanntlich das Kommunalabgabengesetz modifiziert und auch eine Neuregelung bei den Straßenbaubeiträgen mit vorsichtig angekündigten Entlastungen der Bürger umgesetzt werden.
Dass die Thematik endlich auch hier im Lande angepackt wird, ist schon lange überfällig. Wir brauchen eine zufriedenstellende Lösung für die Bürgerinnen und Bürger, damit es nicht weiterhin punktuell zu einer besonderen finanziellen Belastung einiger unmittelbar von Sanierungsmaßnahmen Betroffener kommt. Zudem sind die Beiträge von Stadt zu Stadt höchst unterschiedlich geregelt.
Ich erinnere nur an die eklatanten Ungereimtheiten bei der Abrechnung in der Friedrich- und der Mauritiusstraße. Die Bürgerproteste waren laut und deutlich sowie nach unserer Einschätzung auch nachvollziehbar begründet. Aktuell wird die Rosmarstraße saniert. Die Anzahl der betroffenen Anwohner ist hier um ein Vielfaches höher. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu prognostizieren, dass auch bei der Abrechnung dieser Maßnahme, die in Frechen bekanntlich auf Basis einer Satzung erfolgt, wieder Auseinandersetzungen mit der Verwaltung zu erwarten sind. Das bindet Kapazitäten in der Verwaltung, belastet die Bürgerinnen und Bürger und sorgt zudem für eine Menge Zündstoff.
Ob, wie von der zuständigen Ministerin, Frau Scharrenberg, unlängst vorsichtig angedeutet, finanzielle Entlastungen kommen werden, bleibt eine spannende Frage. Insofern muss die Gesetzesnovelle abgewartet werden. Eine vollständige Kostenübernahme durch das Land scheint jedoch mehr als fraglich zu sein. Falls die Städte und Gemeinden weiterhin zuständig bleiben, könnte eine bessere Gleichbehandlung aller Eigentümer in einer Kommune durch die Einführung einer pauschalen jährlichen Beitragsentrichtung erzielt werden. Diesen Beitrag würden dann alle Eigentümer, unabhängig von einer Sanierungsmaßnahme, zahlen. Es wäre dann egal, ob eine Straße saniert wird oder nicht. Diesen Ansatz halten wir für durchaus diskutabel.
Fakt ist aber mit Blick auf die finanzielle Lage vieler Kommunen auch, dass diese aus Haushaltssicht auf die Straßenbaubeiträge angewiesen sind. Ohne Kompensation können Städte und Gemeinden nicht darauf verzichten. Wir von der Perspektive werden die weitere Entwicklung im Auge behalten und haben geplant, nach Inkrafttreten des Gesetzes einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung zu stellen; denn gegenwärtig macht es wenig Sinn. Das halten wir mit Blick auf die betroffenen Anlieger für dringend geboten. Die Angelegenheit muss auf den Prüfstand.
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
26.09.2018
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Sitzung des BVU am 09.02.2017; Hier: Beitragsabrechnung nach Ausbau der Mauritiusstraße
Sehr geehrter Herr Schipper,
unsere Fraktion ist im Vergleich zu anderen Erschließungsmaßnahmen von vielen Anwohnern auf die Festsetzung der Straßenbaubeiträge im Zuge des Endausbaus der Mauritiusstraße angesprochen worden. Bisher konnte auch eine Anfrage einer anderen Fraktion noch nicht abschließend beantwortet werden, weil aus Sicht der Verwaltung noch Klärungsbedarf besteht. Angesichts der Komplexität der Angelegenheit bitten wir die Verwaltung, in der obigen Ausschusssitzung zum Sachstand der Abrechnung zu berichten und dabei insbesondere auch die in der Anlage zu diesem Antrag ersichtlichen Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Zander
Fraktionsvorsitzender
26.01.2017
Anlage zum Antrag der „Perspektive“ vom 26.01.2017
Ist es zutreffend, dass nach der Durchführung der Baumaßnahme bis 2007 die Voraussetzungen für die Berechnung der Beiträge bereits 2009 erfüllt waren, bevor die Neufassung der aktuellen Satzung am 01.01.10 in Kraft getreten ist?
Die Anwendbarkeit der aktuellen seit 01.01.10 geltenden Satzung wird nach unserem Kenntnisstand betroffenen Bürgern gegenüber damit begründet, dass die Maßnahme mit Grunderwerb verbunden war und dass die Maßnahme deshalb erst mit der Eintragung der Stadt im Grundbuch als „endgültig hergestellt“ im Sinne der Satzung gilt.
Dazu ergeben sich folgenden Fragen:
Um welchen Grundbesitz mit welcher Größe handelt es sich?
War er für die Maßnahme im Sinne der Satzung tatsächlich „notwendig“?
Warum hat sich der Erwerb des Grundbesitzes nach den Vorlagen und Beschlüssen zur Durchführung der Maßnahme in 2004 noch über 8 Jahre erstreckt und sogar noch gut 5 Jahre über das praktische Ende der Bauarbeiten hinaus so massiv verzögert?
In die einheitliche Maßnahme war auch die Feltenstraße einbezogen. (vgl. u.a. Anlage 2 zur Vorlage 547/16/2016 zur Sitzung des BVU vom 09.12.16.) Deshalb stellen sich aus Sicht der zahlungspflichtigen Eigentümer von Grundstücken der Mauritiusstraße dazu die folgenden Fragen:
Wurden allen Eigentümern der Grundstücke an der Feltenstraße ebenso wie denen an der Mauritiusstraße Beiträge nach identischen Maßstäben berechnet?
Wurde dabei auch das Insel-Flurstück-Nr. 373 einbezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden in die Berechnung auch die Grundstücke in den Bereichen der Mauritius- und Alte Bachstraße einbezogen, die jeweils am gepflasterten Beginn der bearbeiteten Ausbaustrecke liegen, die in die Maßnahme einbezogen wurden?
Wenn nein, warum nicht?
In einer Vorlage des Bau- und Vergabeausschusses vom 24.06.04 (5079/13/2004) ist u.a. zu lesen, dass der Anteil der Beitragspflichtigen auf 50% festgesetzt worden sei und dies teilweise auch bereits den Beitragspflichtigen in der Mauritiusstraße so vermittelt worden sei. Weiter ist dort zu lesen, dass das Vertrauen der Bürger in Aussagen von Ratsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter nicht enttäuscht werden sollte und auch für die Abrechnung der Maßnahme der Anteil der Beitragspflichtigen mit 50% berechnet werden solle. Von gleichlautenden Erläuterungen und Zusagen auch unter Beteiligung des damaligen Bürgermeisters haben verschiedene Anwohner der Mauritiusstraße Mitgliedern unserer Fraktion berichtet. Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die folgende Frage:
Liegen Informationen, Beratungen, Zusagen, Vorlagen oder Beschlüsse vor, aus denen sich für Beitragspflichtige zum Anteil der umlagefähigen Kosten oder zur Höhe der Beiträge etc. ein schützenswertes Vertrauen ergeben könnte? Wenn ja, welche?
Um welchen Betrag haben sich durch die neue Satzung die insgesamt umlagefähigen Kosten erhöht?
War im Zusammenhang mit den Beratungen und Beschlussfassungen 2007 – 2009 über die Neufassung Satzung der zeitliche Ablauf etc. und die Relevanz der Neufassung für das damals schon abgenommene Bauvorhaben Mauritiusstraße den Beteiligten bekannt und bewusst?
Wäre es unter Berücksichtigung aller Umstände bei der Beschlussfassung über die ab 2010 geltende Satzung zur Baumaßnahme Mauritiusstraße möglich gewesen, zu den Beiträgen etc. abweichende Modalitäten – beispielsweise die Beibehaltung des alten Regelwerks – zu beschließen?
Anwohner haben Zweifel, dass es sich bei der ausgebauten Mauritiusstraße überhaupt um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, für den 70% der Baukosten umgelegt werden. Ein solcher Bereich muss bekanntlich so gestaltet sein, dass dem Autofahrer auch ohne Schilder klar sei, dass hier die Fußgänger die Fahrbahn mitbenutzen (vgl. Mitteilung der Kreispolizeibehörde lt. Artikel in Rhein-Erft-Rundschau online v. 05.01.17 „Lechenich: Zu schnell durch die Steinstraße“), um wirksam auch als solcher zu gelten. Die Betroffenen begründen Ihre Bedenken mit dem Eindruck, dass ein hoher Anteil der Fahrzeuge die Mauritiusstraße mit einer Geschwindigkeit von weit mehr als 7 km/h durchfahren. Sie berichteten von Geschwindigkeitsmessungen in 2016. Deshalb ergibt sich für uns dazu die folgende Frage:
Haben in 2016 im Ausbauabschnitt Mauritiusstraße Verkehrs- und/oder Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden und welche Ergebnisse haben sie gebracht?
Handelt es sich bei der Mauritiusstraße im ausgebauten Zustand tatsächlich um einen verkehrsberuhigten Bereich oder ist es eine Straße mit anderer Qualität - beispielsweise eine Haupterschließungsstraße -, für deren Ausbau nach der Satzung weniger als 70% der Baukosten umzulegen sind?
Hat die Stadt unter Einbeziehung aller Umstände zur Beitragsberechnung insgesamt einen Ermessens- oder Handlungsspielraum?
Dabei sollten insbesondere folgende Umstände berücksichtigt werden:
die erhebliche zeitliche Verzögerung von der Abnahme 2009 bis zur „endgültigen Herstellung“ im Dezember 2012
die nochmalige Dauer zwischen der endgültigen Herstellung 2012 und der Abrechnung 2016 von weiteren 4 Jahren
die Neufassung der Satzung nach der Abnahme der Bauarbeiten in 2009 mit Wirkung ab 01.01.2010
die Informationen etc. der Betroffenen zum erheblich geringeren umlagefähigen Anteil der Kosten sowie zu den voraussichtlichen Beiträgen etc. von 2004 bis zur Gegenwart - mit ggf. schützenswertem Vertrauen der Betroffenen -
Ist es noch möglich, unter Berücksichtigung aller Umstände für die Mauritiusstraße eine von der Satzung 2010 abweichende Beitragsregelung zu schaffen?